Für Kommunen

Starkregenvorsorge ist eine Daueraufgabe

Anders als Flusshochwasser trifft Starkregen überall – auch dort, wo kein Gewässer in der Nähe ist. Für Städte und Gemeinden ist die Vorsorge deshalb keine Frage der Lage, sondern eine laufende Pflicht. Diese Seite beschreibt den anerkannten Handlungspfad, den Rechtsrahmen dahinter und die Stelle, an der Frühwarnung ins Spiel kommt.

Rechtsrahmen

Woraus die Pflicht folgt

EU-Richtlinie und Wasserhaushaltsgesetz

Die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, umgesetzt in den §§ 73–75 Wasserhaushaltsgesetz, verpflichtet zu fortlaufender Risikobewertung und zu Managementplänen. Kommunen sind zentrale Akteure der Umsetzung – und zwar auch jenseits der Gewässer, beim Starkregen.

Landesrecht und Zuständigkeit

Die konkrete Ausgestaltung – wer analysiert, wer plant, wer warnt – regeln die Landeswassergesetze und die Erlasse der Länder unterschiedlich. Welche Stelle in Ihrem Bundesland zuständig ist und was daraus für Ihre Verwaltung folgt, klären wir im Erstgespräch.

Handlungspfad nach DWA-M 119

Drei Schritte, in dieser Reihenfolge

Das Merkblatt DWA-M 119 beschreibt den fachlich anerkannten Weg des kommunalen Starkregenrisikomanagements. Die Reihenfolge ist keine Empfehlung, sondern Voraussetzung: Ohne Gefährdungsanalyse fehlt jeder Maßnahme die Begründung.

  1. Gefährdung

    Wissen, wo das Wasser hinläuft

    Grundlage jeder Vorsorge ist eine Gefährdungsanalyse: eine hydraulische Simulation, die Starkregen auf Gelände und Kanalnetz rechnet und Fließwege, Senken und Einstauhöhen straßenscharf ausweist. Das Ergebnis ist die Starkregengefahrenkarte.

    Die Ortsseiten liefern dafür die statistische Eingangsgröße – wie viel Regen für Ihr Rasterfeld anzusetzen ist.

  2. Vorsorge

    Bauliche und planerische Maßnahmen

    Aus der Karte folgen Prioritäten: Notwasserwege, Rückhalt, Objektschutz an kritischer Infrastruktur, Anpassungen in der Bauleitplanung. Kanalnetze lassen sich nicht auf Extremereignisse auslegen – die hydraulische Leistungsfähigkeit bewertet DWA-A 118 anhand von Überstauhäufigkeiten, die weit unterhalb eines 100-jährlichen Starkregens liegen.

  3. Warnung

    Der Baustein, der zuletzt kommt

    Das Merkblatt DWA-M 119 führt die frühzeitige Warnung ausdrücklich als eigenen Baustein des kommunalen Starkregenrisikomanagements. Sie ist der einzige, der im Ereignisfall noch wirkt: Bauliche Vorsorge braucht Jahre, eine Warnung braucht Minuten.

    Hier setzt das Flutwarnsystem an – amtliche Warnung, lokale Sensorik und Echtzeit-Simulation in einem Lagebild.

Förderung

Wer zahlt

Bund und Länder fördern kommunale Starkregenvorsorge über wechselnde Programme – mal die Gefährdungsanalyse, mal bauliche Maßnahmen, mal die Warninfrastruktur. Die Zuschnitte ändern sich häufiger als jede Übersicht mithalten kann, und sie unterscheiden sich je Bundesland erheblich.

Deshalb steht hier keine Programmliste. Eine Aufstellung, die drei Monate alt ist, kostet Sie mehr Zeit als sie spart. Wir schauen im Erstgespräch nach, welche Wege für Ihre Kommune aktuell offenstehen – und sagen es Ihnen auch, wenn keiner passt.

Den dritten Schritt können Sie sofort gehen

Gefährdungsanalyse und bauliche Vorsorge brauchen Jahre. Eine Frühwarnung lässt sich anbinden, während beides läuft – und wirkt im Ereignisfall als Einziges noch. Wir zeigen unverbindlich, wie das für Ihre Kommune aussieht.

Erstgespräch anfragen Mehr zum Flutwarnsystem

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Woher die Zahlen auf den Ortsseiten stammen und für welche Fläche sie gelten: Methodik & Datenquellen.