Welche Versicherung ist wofür zuständig?
Drei Policen teilen sich die Zuständigkeit: Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am Gebäude selbst (Wände, Böden, fest eingebaute Teile, Heizung). Die Hausratversicherung ersetzt bewegliche Sachen (Möbel, Waschmaschine, gelagerte Gegenstände). Die Teilkaskoversicherung deckt Überschwemmungsschäden am Auto – auch in der Tiefgarage.
Für Gebäude und Hausrat gilt gleichermaßen: Naturgefahren wie Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck sind nur über den Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung gedeckt (Details: Elementarversicherung – sinnvoll oder nicht?).
Überschwemmung, Rückstau, Grundwasser – der Unterschied entscheidet
Versicherer unterscheiden genau, auf welchem Weg das Wasser in den Keller kam. Überschwemmung heißt: Oberflächenwasser ist von außen eingedrungen, weil Regen auf dem Grundstück nicht mehr versickern konnte. Rückstau heißt: Wasser wurde aus dem überlasteten Kanalnetz durch die eigenen Ablaufleitungen zurückgedrückt. Viele Tarife verlangen für den Rückstauschutz eine funktionierende Rückstausicherung als Obliegenheit – fehlt sie, kann die Leistung gekürzt werden.
Grundwasser, das drucklos durch Wände oder Bodenplatte eindringt, ist dagegen in der Regel nicht versichert – auch nicht mit Elementarbaustein, sofern es nicht als Folge einer Überschwemmung an die Oberfläche getreten ist.
Was im Schadenfall zu tun ist
- Schaden dokumentieren: Fotos und Videos von Wasserständen und beschädigten Sachen, bevor aufgeräumt wird; Liste der betroffenen Gegenstände mit ungefährem Alter und Neuwert.
- Unverzüglich melden: Versicherung so schnell wie möglich informieren und das weitere Vorgehen abstimmen.
- Schaden mindern: Weitere Schäden abwenden (Wasser abpumpen lassen, Nässe trocknen) – die Schadenminderungspflicht gehört zu den vertraglichen Obliegenheiten.
- Belege aufheben: Rechnungen für Notmaßnahmen, Trocknungsgeräte und Handwerker.
Häufige Fragen
Zahlt die Hausratversicherung, wenn der Keller bei Starkregen volläuft?
Nur, wenn eine Elementarschadenversicherung eingeschlossen ist. Die Standard-Hausratversicherung deckt Leitungswasser, Sturm und Hagel – nicht aber Überschwemmung durch Starkregen oder Rückstau.
Ist das Auto in der überfluteten Tiefgarage versichert?
Ja, über die Teilkaskoversicherung. Sie deckt unmittelbare Überschwemmungsschäden am Fahrzeug ohne Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts.
Was ist, wenn ich keine Rückstauklappe habe?
Viele Elementartarife machen eine funktionsfähige Rückstausicherung zur Obliegenheit. Fehlt sie oder wurde sie nicht gewartet, kann der Versicherer die Leistung bei Rückstauschäden kürzen oder verweigern – ein Blick in die eigenen Bedingungen lohnt.
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