Versicherung

Elementarversicherung: sinnvoll oder nicht?

Die Elementarschadenversicherung ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung und deckt Naturgefahren ab, die in der Standarddeckung fehlen: Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbruch. Für das Starkregenrisiko ist sie der entscheidende Baustein – denn Starkregen kann, anders als Flusshochwasser, jedes Grundstück treffen.

Stand: 11. August 2026 · Redaktion: Spekter GmbH

Warum „weit weg vom Fluss“ kein Argument ist

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist nur rund die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland gegen erweiterte Naturgefahren versichert. Ein häufiger Grund für den Verzicht: „Wir wohnen doch nicht am Wasser.“ Für Starkregen ist das ein Trugschluss – Sturzfluten entstehen dort, wo die Zelle abregnet, unabhängig von Gewässern. Ein erheblicher Teil der Überschwemmungsschäden entsteht außerhalb ausgewiesener Hochwassergebiete (mehr dazu: Starkregen vs. Hochwasser).

Was kostet der Schutz – und wovon hängt es ab?

Die Prämie richtet sich vor allem nach der Hochwassergefährdung des Grundstücks. Die Versicherungswirtschaft nutzt dafür das Zonierungssystem ZÜRS Geo mit vier Gefährdungsklassen – von Klasse 1 (statistisch seltener als einmal in 200 Jahren von Hochwasser betroffen) bis Klasse 4 (statistisch mindestens einmal in 10 Jahren). Die große Mehrheit der Adressen in Deutschland liegt in der niedrigsten Klasse und ist problemlos und vergleichsweise günstig versicherbar.

Üblich sind ein Selbstbehalt je Schadenfall und Wartezeiten von einigen Tagen bis Wochen nach Vertragsschluss – eine Elementarversicherung lässt sich also nicht erst abschließen, wenn das Unwetter bereits angekündigt ist.

Worauf beim Abschluss achten?

  • Beide Policen ergänzen: Elementarschutz für das Gebäude UND den Hausrat – ein vollgelaufener Keller trifft meist beides.
  • Rückstau explizit einschließen und die Obliegenheit prüfen (funktionsfähige Rückstausicherung).
  • Grobe Fahrlässigkeit mitversichern, wo möglich.
  • Aufräum- und Trocknungskosten sowie Hotel-/Mietausfallkosten in der Deckungssumme berücksichtigen.

Häufige Fragen

Deckt die Elementarversicherung auch Grundwasserschäden?+

In der Regel nicht. Versichert ist Überschwemmung durch Witterungsniederschläge an der Oberfläche; drucklos durch Wände oder Bodenplatte eindringendes Grundwasser ist üblicherweise ausgeschlossen.

Kann ich mich noch versichern, wenn ich in einem Risikogebiet wohne?+

Meist ja – gegebenenfalls mit höherem Selbstbehalt, Prämienaufschlag oder nach baulichen Auflagen. Nach Branchenangaben ist die weit überwiegende Mehrheit der Gebäude in Deutschland versicherbar.

Gilt der Schutz sofort ab Vertragsschluss?+

Üblicherweise nicht: Viele Tarife sehen eine Wartezeit vor. Wer die Versicherung erst beim herannahenden Unwetter abschließt, ist für dieses Ereignis nicht gedeckt.

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