Wie Rückstau entsteht
Öffentliche Kanalnetze sind aus wirtschaftlichen Gründen nicht für seltene Extremregen dimensioniert, sondern für häufigere Bemessungsregen. Fällt mehr Regen, steht der Kanal unter Druck und das Wasser sucht sich den Weg nach oben – durch Bodenabläufe, Waschbecken, Duschen und Toiletten im Untergeschoss. Ohne Sicherung steigt es dort bis auf das Niveau der Straße: eben bis zur Rückstauebene.
Rückstauklappe oder Hebeanlage?
Die Normenreihe DIN 1986-100 / DIN EN 12056 unterscheidet zwei Wege: Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene sind grundsätzlich über eine automatische Abwasserhebeanlage mit Rückstauschleife zu entwässern. Ein Rückstauverschluss (Rückstauklappe nach DIN EN 13564) ist als einfachere Lösung nur zulässig, wenn unter anderem die Räume untergeordnet genutzt werden, ein kleiner Benutzerkreis auf die Abläufe verzichten kann und Gefälle zum Kanal besteht. Für Wohnräume im Souterrain ist die Hebeanlage die sichere Wahl.
Wartung: zweimal im Jahr – und dokumentiert
Ein Rückstauverschluss schützt nur, wenn er schließt. Die Norm sieht eine regelmäßige Funktionsprüfung vor – empfohlen wird die Wartung zweimal jährlich, bei motorisch betriebenen Verschlüssen durch einen Fachbetrieb. Wichtig auch für den Versicherungsschutz: Viele Elementartarife machen die funktionsfähige Rückstausicherung zur Obliegenheit (siehe Keller unter Wasser – wer zahlt?). Wartungsnachweise gehören deshalb in den Ordner zu den Versicherungsunterlagen.
Häufige Fragen
Was ist die Rückstauebene?
Die Höhe, bis zu der Abwasser im Kanalnetz maximal ansteigen kann, bevor es auf die Straße tritt – in der Regel die Straßenoberkante am Anschlusspunkt des Grundstücks. Alle Abläufe darunter brauchen Rückstauschutz.
Ist eine Rückstauklappe Pflicht?
Die Sicherung von Ablaufstellen unter der Rückstauebene ist über die anerkannten Regeln der Technik (DIN 1986-100) und kommunale Entwässerungssatzungen Sache des Grundstückseigentümers. Ohne Sicherung drohen zudem Leistungskürzungen der Versicherung.
Reicht die Klappe, oder brauche ich eine Hebeanlage?
Bei regelmäßig genutzten Räumen, Toiletten unter der Rückstauebene oder fehlendem Gefälle zum Kanal verlangt die Norm eine automatische Hebeanlage. Die Klappe ist nur für untergeordnete Nutzung zulässig.
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